In meinem gestrigen Beitrag habe ich das Foto des Logos eines zahntechnischen Betriebes sowie eine zweite, von mir veränderte Version dieses Logos veröffentlicht. Das tat ich recht arglos, es war ja nur ein kleiner unbedeutender Schmunzelscherz. Dann erhielt ich eine Email von einem Fotografen, der so freundlich war, mir aus eigener Erfahrung den Rat zu geben, diese Bilder rasch zu entfernen bevor irgendein gieriger Abmahngeier sie findet und mir ein Mahnbescheid über hunderte Euros ins Haus flattert.
Da habe ich nun gerade gar keine Lust drauf. Mit hunderten von Euros kann man soviel schönere Dinge machen, als sie Menschen, um deren Seelenheil ich mir ernsthafte Sorgen mache, in den Rachen zu werfen. Man kann das Geld zum Beispiel verbrennen und dem heimeligen Knistern der Flammen lauschen. So gerät es wenigstens nicht in die falchen Hände. Vielleicht fällt einem sogar was noch besseres ein!
Einen Moment schämte ich mich für diese vorauseilende Kapitulation. Aber dann sagte ich mir: Das war kein Beitrag, um den es sich wirklich zu kämpfen lohnt. Nur: wo ist die Grenze. Was müsste passieren, damit ich mein Recht auf Meinungsfreiheit und Satire (so wie ich es verstehe) verteidige und dabei das Risiko eingehe, dass aus ein paar hundert Euro ein paar tausend werden. Und hätte ich “hundert” und “tausend” eigentlich groß schreiben müssen? Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein der Wind …
(Volker Strübing)
Was sollte denn in dem Fall der Grund für eine Abmahnung sein? Das Foto hast du selbst gemacht, das kann es also nicht sein. Dass du dich über den Namen lustig machst? Auch kein Abmahngrund.
(Aber klar, jeder Idiot, der abmahnt, nervt. Selbst wenn er nicht damit durchkommt.)
und wenn man die Telefonnummer weg und nur das Logo drauflassen würde (Kompromiss?)
Das Problem wird sein, daß das Logo als solches eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und deshalb nicht so ohne weiteres fotografiert und veröffentlicht werden darf.
Das Urheberrecht hinkt der heutzutage alltäglich genutzten Technik einfach meilenweit hinterher.
Vielleicht sollten wir Bürgerwehrpraktiken (wieder) einführen, die dem Urheberrecht noch viel weiter hinterherhinken. Ich plädiere für A wie Aufderstellevierteilen entsprechender Rechtsverdreher.
(Quizfrage: Wie viel verfassungsfeindliches Terrorgedankengut enthält dieser Kommentar?)
Das aktuelle Update zum Tool Aufderstellevierteilen heißt 6 Monate Bau für Gravenreuth, har har. Leider noch beta.
Vorsicht ‘herr bov’. Der Freiherr ist auch schnell mit Abmahnungen.
Also löscht den Kommentar, das Blog, den Computer, die Welt, […], Urknall. Da kann gar nichts passieren. Nicht mal mit Vorratsdatenspeicherung.
Ich werf vorsichtshalber mal ne Vakuum-Bombe mit 40 t TNT rauf.
Angst umsonst. Du kannst das fotografieren und publizieren soviel du willst. Du benutzt weder das Logo, noch eines anderen Foto.
Bitte Sachte mit den Rechtsverdrehern, sind schließlich auch nur Menschen, wenn auch viele ohne Seele, das stimmt schon, aber in diese Kategorie fallen noch wesentlich mehr Albtraumverursacher, so z.B. grimmige rücksichtslose schmerzenverursachende Zahnärzte, die im Zweifel über jeden Behandlungsfehler erhoben sind.
Und wenn du nicht weißt, was du mit den vielen Hunderten von Euros anfangen sollst, ich kenn da so ein paar arme Rechtsverdreher, die ihre Seele noch nicht verkauft haben. Die freuen sich über jede Spende und helfen dir bestimmt, dich gegen die Seelenlosen ihrer Spezies zu wehren und dein Recht auf Meinungsfreiheit und Satire durchzusetzen.
“Angst umsonst. Du kannst das fotografieren und publizieren soviel du willst. Du benutzt weder das Logo, noch eines anderen Foto.”
Falsch. Sobald ein rechtlich geschütztes Logo zum Motiv und veröffentlicht wird, ist das ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Das wissen die Wenigsten. Anders verhält es sich, wenn Logos und Firmennamen als “Beiwerk” eines Fotos dienen und nicht im Zentrum des Betrachters stehen. So zum Beispiel bei einem Foto von New York, welches von Werbung und Markennamen nur so überschwemmt ist. Und der Satz “Du kannst das fotografieren und publizieren soviel du willst.” ist so ziemlich das dämlichste was man behaupten könnte (www.fotorecht.de). Sobald ein Foto veröffentlicht wird, ist auf viele Faktoren zu achten. Aufnahmestandpunkt auf fremden Grundstück? Gesichter erkennbar? Und eben das hier relevante Beispiel. Selbiges gilt übrigens auch bei Fotografien von rechtlich geschützen Kunstwerken, Fotografien und Wahl- und Werbeplakate.
@daniel: schöpfungshöhe wohl nicht erreicht, also kein werk im urheberrechtlichen sinne, also nicht rechtlich geschützt. sind übrigens die wenigsten grafikdesignleistungen. abgesehen davon: selbst wenn es ein werk wäre, wär das, was volker gemacht hat, ein zitat und als solches ziemlich sicher zulässig. die titanic lebt davon. kunstfreiheit. kennt ihr deren kinderschokoladen-parodie?! schönschön. ich geb allerdings zu, dass auch die titanic von zeit zu zeit verklagt wird, und dass man natürlich nie genau wissen kann …
@steffi: Ich glaube da würde jeder Rechtsexperte den Finger heben. Du glaubst garnicht was alles unter urheberrecht fällt und was für Urteile es in diesem Bereich schon gegeben hat.
@daniel: eben das mein ich. Für die böse rosarote telekom gelten einige gesetze gar nicht, nicht so oder ganz anders. nur mal als beispiel. die urteile kenn´ ich besser als mir lieb ist. ohne die hätt´ ich die beiden juristischen staatsexamina nämlich nicht gekriegt. womit Du Deinerseits aber recht hast: es gibt keine rechtssicherheit, weil zu vielen fragen des urheberrechts keine gefestigte rechtsprechung // klare gesetzgebung besteht. das leben ist meistens etwas schneller als der gesetzgeber. weil ich außerdem aber auch grafikerin bin, kann ich Dir versichern: es wird geklaut, was das zeug hält. ohne dass irgendwas passiert. weil grafikdesign eben zu 90% handwerk ist, und nicht kunst. es sind die üblichen verdächtigen, die abmahnen. solange Du die nicht blutgrätscht, passiert Dir auch nix.
ich glaub, ich geh mal schlafen. gute nacht!
volker, die uhr in deinem blog geht falsch, es ist schon halb drei *gähn* …
Ich find die Diskussion hier sehr spannend – und hab auch schon einiges dazugelernt, dank an die Juristen! Aber irgendwie scheint sie mir auch einseitig, denn das Urheberrecht ist doch schließlich nicht nur eine Bedrohung, sondern gerade für Künstler lebensnotwenig, oder nicht? Solange das spätkapitalistische System sich noch mit Mühe am Leben hält, müssen eben auch Künstler ihr geistiges Eigentum verwerten, um davon leben zu können, da hilft alles nichts.
Und meine ganz persönliche Erfahrung zu diesem Thema hat nichts mit bösartigen Abmahnern zu tun, sondern ist ganz anderer Art: Der erste literarische Text, den ich mal in unser Weblog gestellt habe, wurde prompt von irgendeinem Vollhonk geklaut und unter fremdem Namen in verunstalteter Form in seinem Forum verwurstet. Ich hab den guten Mann natürlich nicht abgemahnt (wüsste auch gar nicht, wie das geht), sondern ihm eine freundliche E-Mail geschrieben. Worauf natürlich keine Antwort kam. Nur mal so zum Beispiel.
@michael bittner: klar, eigentlich war Urheberrecht dazu gedacht, das geistige Eigentum des Künstlers zu schützen. ein gutes und sinnvolles anliegen. unter normalen menschen funktioniert das auch ganz ordentlich. (beispielsweise hier : http://www.fooligan.de/2007/08/29/suchbild/). eklig wird´s immer dann, wenn einer mit ohnehin schon viel geld sich -sagen wir mal: die farbe magenta schützen lässt und alle bis hin zum rosaroten panther verklagt, die das auch benutzen. und jetzt versuch Du mal, so als normalmensch, preussischblau zu kaufen und die allianz zu verklagen!
Es spielt eigentlich keine Rolle, ob ich mich einer Urheberrechtsverletzung wirklich schuldig gemacht habe. Der herbeikonstruierte Vorwurf reicht und es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiet haben (… und dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, dass ich nicht verfolgt werde).Und wenn die mich – ob berechtigt oder nicht – abmahnen, habe ich ein Problem. Ich habe im Gegensatz zur Titanic keine Rehtsabteilung, der ich das übergeben könnte. Und ein paar Tausend Euro “Risikokapital” mit denen ich mich auf einen Prozess einlassen könnte, dessen Ausgang vor allem vom Kunst- und Urheberrechtsverständnis des Richters abhängt, auch nicht.
Genau das ist das Problem: Die fehlende rechtssicherheit und ein Abmahnsystem, das extrem leicht zu missbrauchen ist.
Hm, ja, Recht haben und Recht bekommen sind wohl wirklich zweierlei Dinge. Wollen wir hoffen, dass wenigstens nach dem Tod die Berufsabmahner und die Plagiatoren gemeinsam in der Hölle schmoren: Die Plagiatoren müssen das Telefonbuch abschreiben und die Abmahner alle Nummern wieder wegradieren.
Fazit:
Recht ist eine Frage der Interpretation, eines guten rhetorischen Anwalts, eines vollen Geldbeutels und treibt Menschen regelmäßig in den Wahnsinn.
Genau.
kanst du mir sagen was das ist ? ich schlarfe normal ein. ich träume erst nichts. dann träume ich von eine secunde auf die andere, das mein kissen brent und ich werde wach , renne ins bad und lösche es mit wasser. oder ich renne plötzlich duch die wohnung und würge weil ich träume was verschluckt zu haben. oder suche plötzlich stecknadeln im Bett. u.s.w . und das schon seit Jahren.
Hallo Michael,
nein, ich kann Dir nicht sagen, was das ist. Ich kann nur Besserung und schöne Träume wünschen.