Gerade sind mir beim Entrümpeln lauter alte Zeugnisse und Beurteilungen und Arbeitsverträge und pipapo in die Finger geraten. Unter anderem diese, anlässlich meiner Entlassung vom Rundfunk der DDR:

Gut, dass ich damals gar nicht erst versucht habe, mich damit woanders zu bewerben. Klingt wie: „Totaler Vollidiot, macht alles falsch, aber nur aus Versehen. Nur für niederste Fließbandtätigkeiten geeignet!“
Ganz unberechtigt war dies nicht: Bis zum 1. Juli 1990 waren derartige Kündigungen in der DDR unmöglich. Erst ab dem Tag der Währungsunion konnte man gefeuert werden – und Arbeitslosengeld beziehen. Und (es ist mir inzwischen etwas peinlich das einzugestehen) ich wollte das unbedingt ausprobieren! Geld für nix -geil, her damit! Ich habe mir alle Mühe gegeben, gleich mit der ersten Rationalisierungswelle rauszufliegen. Den Vorsatz habe ich locker erfüllt.
Zum Rundfunk war ich übrigens direkt nach Abschluss der Lehre im „VEB DVZ Statistik“ gekommen. Und zwar mit einer Begründung, die es so heute wohl auch nicht mehr gibt:

(Volker Strübing)
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