Ein Leserbriefschreiber hat in der Berliner Zeitung vorgeschlagen: „Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Empfänger“ sollten „Parks reinigen. Diese Mitbürger erhalten vom Steuerzahler ihren Lebensunterhalt und sollten auf diese Art auch etwas an die Allgemeinheit zurückgeben.“
Da kann man mal sehen, welche Verheerungen die derzeitige Arbeitsethik in den Gehirnen hinterlässt. Lebensunterhalt gestehe man Mitbürgern doch bitte vorbehaltlos zu, alles andere wäre Raub oder Nötigung und jedenfalls faschistoid (wenn du nicht dies und das tust, dann darfst du dein Leben nicht unterhalten, also kurz gesagt, nicht leben).
Niemand käme auf die Idee, zu fordern, Menschen, die Prozesse anstrengen, sollten Parks reinigen, schließlich finanziere der Steuerzahler die Justiz. Jeder fände es absurd, schlüge man vor, Vergewaltigungsopfer, die eine Anzeige machen, oder von der Polizei aus verwahrlosten Wohnungen befreite Kinder sollten anderer Leute Dreck wegräumen, denn die Allgemeinheit finanziere ja die Polizei.
Warum eigentlich nicht? Wenn der Sozialstaat in Frage gestellt werden kann, warum dann nicht auch den Rechtsstaat?
Ach ja, eins noch: „Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Empfänger“ werden, wenn sie Parks reinigen, zu Straßenkehrern. Und dann soll man sie gefälligst auch so bezahlen.
(Andreas Krenzke)
Schreibe einen Kommentar