Ich mag YouTube sehr gerne. Schon deshalb, weil ich vielleicht nie mit dem Videomachen angefangen hätte, wenn es YouTube nicht gäbe. Nun startet YouTube auch auf deutsch. Und zum Auftakt hat es einer meiner Kloß-und-Spinne-Filme in die Liste der empfohlenen Videos auf der Startseite geschafft, was mich sehr gefreut und dem Video auch eine Menge zusätzlicher Zuschauer gebracht hat. Und dann wurde ich auch noch gefragt, ob ich nicht bei „Secret Talents“, dem Talentewettbewerb zum Start der deutschen Dependance mitmachen möchte. Geschmeichelt und erfreut schrieb ich auch gleich zurück, dass ich teilnehmen wolle, auch wenn ich um das, was ich an Talent habe, ja normalerweise kein Geheimnis mache, sondern es eher aufbausche und allen Leuten um die Ohren haue -egal!
Die Teilnahme funiktioniert ganz einfach. wenn man schon eigene Videos in sein Profil hochgeladen hat, muss man nur noch eins als Wettbewerbskandidat aussuchen und fertig. Einen Moment faszinierte mich die schamlose Idee, gleich mehrere, ach was! alle Videos einzureichen, aber dann war mir das doch zu peinlich. Außerdem hatten sie dem sicher in den Teilnahmebedingungen einen Riegel vorgeschoben. Ich lese nie Teilnahme oder Nutzungsbedingungen, nie! Aber man kann ja mal reingucken …
Glück gehabt. Dass ich da mal reingeguckt habe. Ich bin bei den Rechteeinräumungen hängen geblieben:
Das Werkbearbeitungs- und Übersetzungsrecht, d.h. das Recht, das Video abzuändern, neue und/oder geänderte Teile hinzuzufügen, Teile herauszunehmen und/oder die Handlungsabfolge umzustellen oder zu verändern, sowie das Video in sämtliche Sprachen übersetzen zu lassen;
das Filmherstellungs- und Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, unter Verwendung des von Ihnen erstellten Videos einen Film in beliebiger Sprache herzustellen bzw. herstellen zu lassen, den Film in allen Sprachen selbst oder durch Dritte zu synchronisieren, neu- oder nachzusynchronisieren und zu untertiteln oder Voice-over-Fassungen herzustellen. Das Recht umfasst auch die Befugnis zur Neu- oder Wiederverfilmung in jeder Art von filmischer Gestaltung. Es schließt auch das Recht ein, aus dem Werk oder Elementen des Werkes (Charaktere, Ideen, Formate usw.) oder der darauf basierenden Produktion eine Reihe oder Serie aus beliebig vielen Teilen oder sonstige Folgeproduktionen zu entwickeln bzw. weiter zu entwickeln, Sequels, Presequels und Spin-Offs herzustellen (unter dem Begriff „Produktion“ werden hier und nachfolgend alle audiovisuellen und sonstigen Produkte bezeichnet, die auf dem Video bzw. dessen Drehbuch oder Teilen davon beruhen oder daran angelehnt sind);
das Titelverwendungsrecht, d.h. das Recht, den Titel des Videos zu verwenden. Mitumfasst ist das Recht, den Titel – auch nach der Veröffentlichung oder Verwendung des Videos – zu verändern oder zu ersetzen;das
Weiterentwicklungsrecht, d.h. das Recht, die von Ihnen entwickelten Handlungselemente, Charaktere und sonstigen Ideen uneingeschränkt auch für weitere Filmwerke zu verwenden;
(…)das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Video uneingeschränkt zu kürzen, zu teilen, mit anderen Werken, auch Werbeprogrammen, zu verbinden oder Werbung einzufügen;
(farbliche Hervorhebung von mir)
An dieser Stelle habe ich abgebrochen, wahrscheinlich stand weiter unten auch noch das Recht der ersten Nacht und auf meine DNS. Das alles „kostenfrei, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt“. Immerhin waren es nicht-ausschließliche Rechte, ich hätte meine DNS also auch selbst weiterverwenden dürfen, wenn die ersten Klone auf den Markt kommen und es gab auch noch die Einschränkung „zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, des Secret Talent Events, der Werbung für den YouTube Dienst und zum Zwecke der dauerhaften Veröffentlichung innerhalb des Channels“, was aber doch recht weit auslegbar ist, und außerdem durch die Formulierung „einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung“ wieder relativiert wird.
Mir stellt sich die Situation nun folgendermaßen dar: Vor 5.000 Jahren gründeten sich in Atlantis die Illuminaten, mit dem Ziel, mir die Rechte an Kloß und Spinne abzuluchsen. Klar, jetzt kann sagen: Böhhh, die gab’s doch damals noch gar nicht. Klar, sage ich da. Man kann von den Illuminaten halten was man will, aber vorrausschauend handeln, das können sie! Die Illuminaten trieben im verborgenen die technologische Entwicklung der Menschheit voran und gründeten schließlich das Internet, welches sie wiederum mithilfe von Google beherrschten. In YouTube fanden sie schließlich das ideale Werkzeug für ihren finsteren Plan und kauften es kurzerhand auf, gründeten einen deutschen Ableger und riefen einen Talentewettbewerb aus, zu dem sie mich einluden, wohl wissend, dass ich mich geschmeichelt fühlen würde und niemals Teilnahmebedingungen lese. Und das alles nur, um die Welt mit Kloß-und-Spinne-T-Shirts, Horst-Kaffeetassen und Matrosenballons mit Norberts Ausssehen zu überschwemmen!
Ehrlich gesagt: Der ungeheure Aufwand der hier betrieben wurde, erfüllt mich mit einigem Stolz und fast tut es mir leid, dass ich die Pläne (eher versehentlich) vereitelt habe. Nun werden sich die Illuminaten wohl traurig auflösen und YouTube und Google und das ganze Internet in den nächsten Tagen abschalten, was ich auch irgendwie schade finde.
(Eine halbe Stunde später. Inzwischen habe ich meine Tabletten genommen.)
Na gut, vielleicht war es auch so: Die Leute vom deutschen YouTube dachten sich: wir machen zum „Launch“ einen Talentewettbewerb, das ist feine Sache, weil alle profitieren. YouTube Deutschland wird ein bisschen bekannter und die Teilnehmer werden es auch. Teilnahmebedingungen müssen sein, aber da kümmert sich die Rechtsabteilung drum, die haben da ihre Standardverträge, das ist eh alles nur pro forma. Wir sind schließlich nette Leute, die bei einer tollen Firma arbeiten, die die Welt verbessern will – und keine Illuminaten oder so. Wir wollen nur einen schönen Wettbewerb und keine Klone der Teilnehmer oder Matrosenballons herstellen.
Ja, so wird’s gewesen sein. Aber das ändert nichts daran, dass man mit einem einfachen, unbedachten Klick alle Rechte an seinem Werk verschenkt hat – noch dazu an ein Unternehmen, das auf solche milden Gaben eigentlich nicht angewiesen sein sollte.
Vielleicht könnte man einen solchen Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig anfechten. Aber Ausrichter des Wettbewerbs ist nicht etwa YouTube Deutschland, sondern YouTube in San Bruno, USA. Na, und nun klag mal als kleiner Pups vor einem amerikanischen Gericht gegen YouTube …
(Volker Strübing)
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