Weblog & Podcast von Volker Strübing

Die Welt ist schwer am Durchdrehen (Nils Heinrich)

Datum: 8.03.07
Kategorien: Verschwörungen, Weltall, Erde, Mensch

Klar, genausogut hätte Nils auch sagen können: Wasser ist nass. Aber ab und zu fällt es einem halt besonders auf. Nils zum Beispiel im Zuge einer Abmahnung wegen eines Eintrages im Brauseblog, Browserblog, nee, Lausejunge, quatsch Lauseboy, naja, wie auch immer: im Weblog der Brauseboys jedenfalls.

Gerade habe ich auf Telepolis einen Artikel über ein neues französisches Gesetz gegen Happy Slapping gelesen. Nun ist Happy Slapping eine richtig üble Angelegenheit, bei der die psychischen Folgen für die Opfer wahrscheinlich meistens noch schlimmer sind, als die physischen, und daher ist jede Initiative dagegen eigentlich begrüßenswert. In Frankreich hat man nun einfach das Filmen von Gewalt gegen Menschen und die Veröffentlichung dieser Aufnahmen unter Strafe gestellt – solange man keinen Presseausweis besitzt. (Leider war der Telepolis-Autor zu hochnäsig, den französischen Gesetzestext für dumme Menschen wie mich zu übersetzen, so dass ich nicht weiß, ob schon das Filmen, oder nur das Filmen UND Veröffentlichen oder nur das Veröffentlichen strafbar ist. Spielt aber auch keine sooo große Rolle)

Das Interessante: Durch diese Gesetz ist es dem einfachen Bürger auch verboten, beispielsweise brutale Übergriffe von Polizisten bei Ausschreitungen, Kontrollen oder Verhaftungen zu filmen. Allgemein scheint man davon auszugehen, dass dies der eigentliche Zweck des Gesetzes sei.

(…) dann wäre das Gesetz ein Beispiel für eine sich immer mehr verbreitende gesetzgeberische Praxis, die man in den USA erweitertes Paperclipping nennt: In ein unverdächtig klingendes Gesetzvorhaben, das gegenüber einer breiten Öffentlichkeit kein Misstrauen erregt, werden Formulierungen versteckt, die ganz andere Konsequenzen als die öffentlich propagierten haben.

(zum Artikel)

Ich halte diese Befürchtung für sehr gerechtfertigt. Gerade unter dem Banner des Kampfes gegen Terrorismus und Kinderpornografie wird einiges ausprobiert und durchgeboxt, was einmal auf jeden von uns angewendet werden könnte. (Und wenn Du denkst, Du hast ja nichts zu verbergen oder Dir vorzuwerfen, dann vergiss nicht, dass nicht Du entscheidest, was man Dir vorwerfen kann.) Siehe auch hier.

Makaber:

Veröffentlicht wurde die Entscheidung ausgerechnet am 3. März, dem Jahrestag der vom Amateurfilmer George Holliday aufgenommenen gewalttätigen Verhaftung von Rodney King, deren Ausstrahlung 1991 in Zusammenhang mit einem Freispruch ein Jahr später die Los Angeles Riots auslöste.

Die Dokumentation eines solchen Vorfalls kann den Amatuerfilmer in Frankreich nun 75.000 Euro und bis zu 5 Jahren Haft kosten.

Anders gelagert und noch einen Zacken schärfer ist folgende Geschichte, die ich ebenfalls aus einem Telepolis-Artikel habe:

Ein minderjähriges amerikanisches Pärchen, sie 16, er 17, hat nackig miteinander rumgemacht und sich dabei selbst fotografiert. Die Fotos entstanden im Haus des Mädchens. Da der Junge sie aber wohl auch zur ständigen Verfügung haben wollte, schickten sie die Bilder von ihrem Emailaccount an seinen.

Das war es auch schon. Sie hatten die Fotos nicht weiter herumgeschickt und sie niemandem gezeigt. Doch dann wurde das befreundete Paar verhaftet – aufgrund des Gesetzes gegen Kinderpornografie, auch wenn keiner der beiden die Fotos weiter gegeben hatte. Wie die Fotos in die Hände der Polizei gekommen sind, geht aus der Urteilsbegründung nicht hervor. In Florida ist es zwar nicht verboten, wenn Minderjährige Sex miteinander haben, aber nach der Staatsanwaltschaft hatten sich die Minderjährigen schuldig gemacht, Fotos herzustellen oder zu verbreiten, von denen sie wussten, dass sie “sexuelles Verhalten eines Kindes” beinhalten. J. wurde zudem beschuldigt, Kinderpornographie in seinem Besitz gehabt zu haben, als die Fotos, die er sich selbst zuschickte. In erster Instanz wurden die beiden schuldig gesprochen.

(Zum Artikel)

Eine Berufung wurde abgelehnt. Interessant ist die Begründung: Ein Computer könne gehackt werden und außerdem seien die Fotos durch das Verschicken mindestens dem Internet- und Mailprovider zugänglich gewesen (also verbreitet worden).

Die Richter machen also vor allem die Benutzung des Internet zu einer Tätigkeit, für die kein Recht auf Privatsphäre beansprucht werden kann, weil Computer gehackt oder Informationen abgehört werden können.

Wenn sich nur deutsche Richter auch diese Meinung zu eigen machen würden, dann wäre die leidige Diskussion um die verdeckte Online-Computerdurchsuchung endlich erledigt: Wo keine Privatsphäre herrscht, kann diese auch nicht durch das Grundgesetz oder sonstewas geschützt sein.

Apropos:

Berliner Polizei macht ernst: Trojaner greifen auf Festplatten zu
:)

(Volker Strübing)

2 thoughts on “Die Welt ist schwer am Durchdrehen (Nils Heinrich)

  1. ach volker – du solltest auch mal jura studieren, du hättest spaß: ich schwöre!

    ich denke, es ist faktisch eher schwierig, die kids mit den foto-und-video-handys davon abzuhalten, wasauchimmer zu filmen/zu veröffentlichen. anschließend werden sie behaupten, dass sie erst 12 sind. die überprüfung der geistigen reife wird dieses ergebnis bestätigen.

    ich weiss nicht … für mich sind solche gesetzesvorhaben immer zuallererst ausdruck von hilflosigkeit. nicht, dass ich die missbrauchsgefahr bestreite. aber die unzweckmäßigkeit – die ist doch geradezu bestechend, oder?

  2. Man muss nicht ein minderjähriges amerikanisches Pärchen sein.

    Auch ein 14jähriges Mädchen, das Fotos von sich selber gemacht hat, ist wegen Kinderpornografie angeklägt worden. (Quelle finde ich gerade nicht)

    Irgendwann dürfen Kinder nicht mal mehr an sich selbst rumfummeln dürfen.

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