Weblog & Podcast von Volker Strübing

Was nicht verboten ist, kann kein Unrecht sein – oder?

Datum: 10.08.06
Kategorien: Nachrichten aus der Scheinwelt, Weltall, Erde, Mensch, Zumutungen

Schlechte Nachrichten: Vom Zeitungslesen und Nachrichtengucken kann ich auch im Urlaub nicht ablassen.
Heute las ich beim Frühstück in der FAZ (was anderes gibt’s im Hotel leider nicht), dass die amerikanische Regierung das Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen (War Crime Act) ändern will – um Soldaten etc. besser vor Verfolgung zu schützen.
Bisher hatte es die Genfer Konventionen zur Grundlage, aber das sei zu vage gewesen. Nun würde ein konkreter Katalog zu verfolgender Kriegsverbrechen erarbeitet. Nicht mit dabei: “Die Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung”, wie sie laut der Genfer Konventionen verboten ist.

Damit soll […] die strafrechtliche Verfolgung demütigender Behandlung ausgeschlossen werden, wie sie im Gefängnis von Abu Ghraib passierte, etwa das Anleinen von Gefangenen oder das erzwungene Tragen von Damenunterwäsche. Man müsse verhindern, daß Ausländer versuchten, die Macht der Vereinigten Staaten einzuschränken, indem sie Amerikanern ungesetzliches Verhalten vorwürfen, zitiert die “Washington Post” einen Regierungsvertreter.

(Quelle: FAZ, 10.8.06)

Das kann doch eigentlich nur eine Zeitungsente sein, oder? Oder nicht? Oh Mann. Das können die doch nicht machen, noch dazu mit so einer Begründung!

Immerhin bleiben Mord, Folter und Vergewaltigung verboten, wobei man wohl davon ausgehen kann, dass dafür angeklagte Soldaten von der Militärjustiz eher dafür bestraft werden, dass sie sich von Menschenrechtlern oder Journalisten haben erwischen lassen.